Aktuell gibt es viel Aufregung um eine Neustrukturierung der Sportschifffahrtsverordnung durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Das BMV hat erklärt, dass die neue Sportschifffahrtsverordnung zum Frühsommer dieses Jahres erlassen werden soll. Änderungen betreffen aber nicht die Notwendigkeit von Sportbootführerscheinen. Die Pflicht einen Sportbootführerschein zum Führen von Sportbooten mit mehr als 15 PS auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen zu besitzen wird bestehen bleiben.
Ebenso, dass alle Sportbootführerscheine auch auf Binnengewässern durchgeführt und geprüft werden dürfen.
Wie genau die neue Verordnung aussehen wird, können wir aktuell nicht sagen. Hauptunterschied wird voraussichtlich die Aufhebung der Beleihungen von DMYV und DSV und der Beteiligung bzw. Zulassung weiterer Verbände bei der Durchführung von Prüfungen.
Grundsätzlich erwarten wir aber, dass sich für Euch, die Prüfungsteilnehmer und uns als Ausbildungsstätte nur wenig ändern wird.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen